
Abstand nicht eingehalten-Bußgeld
Wer den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht einhält, riskiert Bußgelder, Punkte und sogar Fahrverbote. Der Mindestabstand sollte laut § 4 StVO stets so groß sein, dass ein Auffahren bei plötzlichem Bremsen vermieden wird – in der Praxis gilt die „Halber-Tacho-Regel“. Moderne Messmethoden wie Videofahrzeuge oder Section Control erfassen Abstandsverstöße präzise, sind aber nicht fehlerfrei. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, insbesondere bei Messfehlern oder unklarer Fahreridentifizierung. Wer den Abstand bewusst einhält, schützt nicht nur den Führerschein, sondern rettet Leben.