Blitzer anfechten – haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten und sind sich nicht sicher, ob dieser rechtmäßig ist? Wurden Sie von einem Blitzer erfasst und zweifeln an der Richtigkeit der Messung?
Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Häufig weisen Messverfahren technische Mängel auf oder die Behörden machen formale Fehler im Verfahren. Diese Schwachstellen kann ich als erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht identifizieren und zu Ihrem Vorteil nutzen. Mit einer professionellen Prüfung und gezielten Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide lassen sich Bußgelder oft reduzieren oder sogar vollständig abwenden.
Telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz besprechen wir Ihren Fall und ich gebe Ihnen eine Ersteinschätzung.
Nach Übersendung aller Unterlagen entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und lege fristgerecht Einspruch ein.
Ich vertrete Sie im gesamten weiteren Verfahren – von Verhandlungen mit der Bußgeldstelle bis zur Vertretung vor Gericht.
Ich verfüge über umfassende Erfahrung bei der erfolgreichen Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth schloss ich mit Prädikatsexamen ab.
Besonders im Bereich der Verkehrsdelikte habe ich mir einen Namen gemacht durch die konsequente Überprüfung von Messverfahren und Verfahrensabläufen. Mandanten schätzen meine direkte, persönliche Betreuung ohne Umwege über Assistenten oder Mitarbeiter. Durch meine Spezialisierung ausschließlich auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann ich Ihnen eine hochqualifizierte Vertretung bieten. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten stehe ich Mandanten zur Verfügung und bin in Notfällen rund um die Uhr erreichbar. Als engagierter Einzelanwalt garantiere ich Ihnen eine individuelle Betreuung mit kurzen Reaktionszeiten und halte Sie proaktiv über den Stand Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.
Bei der Anfechtung von Blitzern und Bußgeldbescheiden bringt die anwaltliche Vertretung entscheidende Vorteile. Eine spezialisierte Rechtsvertretung kennt die technischen Details der verschiedenen Messverfahren und deren spezifische Schwachstellen. Durch jahrelange Erfahrung mit Bußgeldverfahren bundesweit habe ich einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und weiß, welche Einspruchsstrategien bei welchen Vergehen erfolgversprechend sind.
Die meisten Betroffenen unterschätzen die rechtlichen Möglichkeiten und zahlen Bußgelder, die bei professioneller Prüfung hätten abgewendet werden können. Meine Tätigkeit ermöglicht mir zudem einen wertvollen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und gibt mir Einblick in regionale Besonderheiten der Rechtsprechung. Dies kommt direkt Ihrem Fall zugute, da ich die erfolgversprechendsten Argumentationslinien kenne und gezielt einsetzen kann.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anfechtung von Bußgeldbescheiden.
Ja, absolut. Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Prozentsatz aller Einsprüche erfolgreich ist. Besonders bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es viele potenzielle Fehlerquellen bei der Messung oder im Verfahren, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.
Selbstverständlich. Ein Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen rechtswidrig sein – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich zu schnell gefahren sind. Entscheidend ist, ob der Verstoß rechtssicher nachgewiesen werden kann.
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da verspätete Einsprüche nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.
In den meisten Fällen kann ich Sie als Anwalt vollständig vertreten, ohne dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Dies spart Ihnen Zeit und den psychischen Stress einer Verhandlung.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des Bußgeldes, Punkten oder einem Fahrverbot. Mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung reduzieren sich Ihre Kosten jedoch meist auf eine geringe Selbstbeteiligung.
Ja. Auch gegen ein verhängtes Fahrverbot kann ich vorgehen oder zumindest eine günstige Terminierung erreichen, damit Sie sich darauf einstellen können.
Zunächst erfolgt eine Erstberatung. Alle notwendigen Dokumente können Sie mir digital übermitteln. Die Vollmacht kann elektronisch erteilt werden, und ich übernehme die gesamte Kommunikation mit Behörden und Gerichten für Sie.
Idealerweise den vollständigen Bußgeldbescheid inklusive aller Anlagen, etwaige Blitzerfotos und alle weiteren Schreiben der Behörden. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann ich Ihre Erfolgsaussichten bewerten.
Auch dann gibt es manchmal noch Möglichkeiten. Man kann unter bestimmten Umständen eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Kontaktieren Sie mich unbedingt, auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist.
Die Erfolgsquote ist erfreulich hoch. Bei konsequenter Prüfung aller rechtlichen und technischen Aspekte erreiche ich in vielen Fällen entweder eine Einstellung des Verfahrens, eine deutliche Reduzierung des Bußgeldes oder die Abwendung eines Fahrverbots.
Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:
(Die Kanzlei befindet sich im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover.)