Blitzer anfechten

Effektive Unterstützung bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden

Ihre Ansprüche durchsetzen

Blitzer anfechten – haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten und sind sich nicht sicher, ob dieser rechtmäßig ist? Wurden Sie von einem Blitzer erfasst und zweifeln an der Richtigkeit der Messung? 

Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Häufig weisen Messverfahren technische Mängel auf oder die Behörden machen formale Fehler im Verfahren. Diese Schwachstellen kann ich als erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht identifizieren und zu Ihrem Vorteil nutzen. Mit einer professionellen Prüfung und gezielten Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide lassen sich Bußgelder oft reduzieren oder sogar vollständig abwenden. 

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Blitzerfotos und Geschwindigkeitsmessungen basieren auf technischen Verfahren, die fehleranfällig sein können. Ich überprüfe akribisch die eingesetzte Messtechnik, ob es sich um mobile oder stationäre Anlagen handelt, und ob alle vorgeschriebenen Eichvorschriften und Verfahrensregeln eingehalten wurden. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Geschwindigkeitsmessungen, was viele Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung bietet. Ich fordere von den Behörden die vollständige Messakte an und analysiere alle technischen Details wie Messprotokolle, Eichzertifikate und Schulungsnachweise der Bediener. Durch meine Spezialisierung auf Verkehrsstrafrecht kenne ich die spezifischen Schwachstellen der verschiedenen Messsysteme wie Radar, Laser oder sekundengenaue Abstandsmessungen. Diese detaillierte technische Prüfung ist oft der Schlüssel zum Erfolg bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden.
Ein fachkundig begründeter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einer Einstellung des Verfahrens bedeuten. Ich übernehme für Sie die fristgerechte Einlegung des Einspruchs und formuliere eine fundierte juristische Begründung. Dabei achte ich besonders auf prozessuale Fehler der Behörden, wie unzureichende Belehrungen oder Mängel bei der Beweissicherung. Nach Einlegung des Einspruchs halte ich den Kontakt zur Bußgeldstelle und vertrete Ihre Interessen in allen weiteren Schritten.
Ein drohendes Fahrverbot kann berufliche und private Konsequenzen haben, die weit über das eigentliche Bußgeld hinausgehen. Ich entwickle individuell angepasste Strategien, um Fahrverbote abzuwenden oder zumindest zeitlich zu verschieben. Durch geschickte Verhandlungsführung mit Staatsanwaltschaft und Gericht erreiche ich häufig eine Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldbuße. Ich prüfe zudem, ob ein Augenblicksversagen oder andere entlastende Umstände geltend gemacht werden können. Als Ihr Verteidiger setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass Sie mobil bleiben können, besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
Wenn durch einen Geschwindigkeitsverstoß der Verlust der Fahrerlaubnis droht, kämpfe ich für Ihre Mobilität. Ich entwickle Strategien, um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern und bestehende Punkte zu reduzieren. Durch eine vorausschauende Verteidigungsstrategie kann oft verhindert werden, dass kritische Punktegrenzen überschritten werden. Ich berate Sie umfassend zu Verhaltensmaßnahmen, die Ihre Situation verbessern können, und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Mit meiner Unterstützung behalten Sie den Überblick über Ihre Punktesituation und können gezielt gegensteuern, bevor es zu spät ist.
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Mein Beratungsprozess

Erste Kontaktaufnahme & Fallanalyse

Telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz besprechen wir Ihren Fall und ich gebe Ihnen eine Ersteinschätzung.

Strategieentwicklung & Einspruch

Nach Übersendung aller Unterlagen entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und lege fristgerecht Einspruch ein.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Ich vertrete Sie im gesamten weiteren Verfahren – von Verhandlungen mit der Bußgeldstelle bis zur Vertretung vor Gericht.

Meine Kanzlei

Ich verfüge über umfassende Erfahrung bei der erfolgreichen Anfechtung von Bußgeldbescheiden. Mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth schloss ich mit Prädikatsexamen ab.

Besonders im Bereich der Verkehrsdelikte habe ich mir einen Namen gemacht durch die konsequente Überprüfung von Messverfahren und Verfahrensabläufen. Mandanten schätzen meine direkte, persönliche Betreuung ohne Umwege über Assistenten oder Mitarbeiter. Durch meine Spezialisierung ausschließlich auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kann ich Ihnen eine hochqualifizierte Vertretung bieten. Dank digitaler Beratungsmöglichkeiten stehe ich Mandanten zur Verfügung und bin in Notfällen rund um die Uhr erreichbar. Als engagierter Einzelanwalt garantiere ich Ihnen eine individuelle Betreuung mit kurzen Reaktionszeiten und halte Sie proaktiv über den Stand Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.

Ihre Vorteile

Bei der Anfechtung von Blitzern und Bußgeldbescheiden bringt die anwaltliche  Vertretung entscheidende Vorteile. Eine spezialisierte Rechtsvertretung kennt die technischen Details der verschiedenen Messverfahren und deren spezifische Schwachstellen. Durch jahrelange Erfahrung mit Bußgeldverfahren bundesweit habe ich einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und weiß, welche Einspruchsstrategien bei welchen Vergehen erfolgversprechend sind.

Die meisten Betroffenen unterschätzen die rechtlichen Möglichkeiten und zahlen Bußgelder, die bei professioneller Prüfung hätten abgewendet werden können. Meine Tätigkeit ermöglicht mir zudem einen wertvollen Erfahrungsaustausch mit Kollegen und gibt mir Einblick in regionale Besonderheiten der Rechtsprechung. Dies kommt direkt Ihrem Fall zugute, da ich die erfolgversprechendsten Argumentationslinien kenne und gezielt einsetzen kann.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anfechtung von Bußgeldbescheiden.

Ja, absolut. Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Prozentsatz aller Einsprüche erfolgreich ist. Besonders bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es viele potenzielle Fehlerquellen bei der Messung oder im Verfahren, die zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Selbstverständlich. Ein Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen rechtswidrig sein – unabhängig davon, ob Sie tatsächlich zu schnell gefahren sind. Entscheidend ist, ob der Verstoß rechtssicher nachgewiesen werden kann.

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da verspätete Einsprüche nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.

In den meisten Fällen kann ich Sie als Anwalt vollständig vertreten, ohne dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Dies spart Ihnen Zeit und den psychischen Stress einer Verhandlung.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des Bußgeldes, Punkten oder einem Fahrverbot. Mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung reduzieren sich Ihre Kosten jedoch meist auf eine geringe Selbstbeteiligung.

Ja. Auch gegen ein verhängtes Fahrverbot kann ich vorgehen oder zumindest eine günstige Terminierung erreichen, damit Sie sich darauf einstellen können.

Zunächst erfolgt eine Erstberatung. Alle notwendigen Dokumente können Sie mir digital übermitteln. Die Vollmacht kann elektronisch erteilt werden, und ich übernehme die gesamte Kommunikation mit Behörden und Gerichten für Sie.


Idealerweise den vollständigen Bußgeldbescheid inklusive aller Anlagen, etwaige Blitzerfotos und alle weiteren Schreiben der Behörden. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann ich Ihre Erfolgsaussichten bewerten.

Auch dann gibt es manchmal noch Möglichkeiten. Man kann unter bestimmten Umständen eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Kontaktieren Sie mich unbedingt, auch wenn die Frist bereits abgelaufen ist.

Die Erfolgsquote ist erfreulich hoch. Bei konsequenter Prüfung aller rechtlichen und technischen Aspekte erreiche ich in vielen Fällen entweder eine Einstellung des Verfahrens, eine deutliche Reduzierung des Bußgeldes oder die Abwendung eines Fahrverbots.

Direkt vor Ort

Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:

Volgersweg 58
30175 Hannover

(Die Kanzlei befindet sich im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover.)

info@as-strafverteidigung.de
+49 (0) 511 51524701