Bußgeldbescheid anfechten

Professionelle Vertretung für Ihr gutes Recht

Ihre Ansprüche durchsetzen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und sind sich nicht sicher, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen? Fragen Sie sich, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde oder das Verfahren rechtmäßig ist? 

Bußgeldbescheide anzufechten ist mein tägliches Geschäft als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht. Ich helfe Ihnen, ungerechtfertigte Bußgelder abzuwehren sowie Punkte in Flensburg und drohende Fahrverbote zu vermeiden. Mit fundierter rechtlicher Prüfung und gezielter Verteidigungsstrategie setze ich mich für Ihre Interessen ein. Für viele meiner Mandanten geht es nicht nur um das Bußgeld selbst, sondern um existenzielle Fragen – etwa wenn ein Fahrverbot den Arbeitsplatz gefährdet. 

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Jeder Bußgeldbescheid muss einer kritischen rechtlichen Prüfung standhalten, denn häufig liegen Verfahrensfehler oder Messfehler vor. Ich analysiere Ihren Bußgeldbescheid sorgfältig auf formelle und inhaltliche Mängel. Dabei prüfe ich die Einhaltung aller Fristen und Formvorschriften sowie die Ordnungsmäßigkeit der Beweiserhebung. Sollten Anhaltspunkte für Fehler bestehen, lege ich umgehend fristwahrend Einspruch ein und fordere Akteneinsicht an. Nach eingehender Prüfung der Verfahrensakte entwickle ich eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mein Ziel ist es stets, den Bußgeldbescheid aufheben zu lassen oder zumindest eine Reduzierung der Sanktionen zu erreichen.
Geschwindigkeitsverstöße sind der häufigste Grund für Bußgeldbescheide, wobei viele Messungen mit Fehlern behaftet sind. Ich überprüfe alle relevanten Aspekte der Geschwindigkeitsmessung, von der korrekten Aufstellung und Eichung des Messgeräts bis zur ordnungsgemäßen Durchführung der Messung. Ein besonderes Augenmerk lege ich auf die Auswertung der Messprotokolle und Fotos, die oft Hinweise auf Unregelmäßigkeiten liefern. Bei Bedarf arbeite ich mit anerkannten technischen Sachverständigen zusammen, um Messfehler nachzuweisen.
Ein drohendes Fahrverbot kann existenzielle Auswirkungen haben, besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Ich setze alle rechtlichen Mittel ein, um ein Fahrverbot abzuwenden oder zumindest günstig zu gestalten. Dabei prüfe ich zunächst, ob das Fahrverbot rechtlich zwingend ist oder ob Ermessensspielräume bestehen. Wenn ein Fahrverbot unvermeidbar erscheint, arbeite ich an einer günstigen zeitlichen Gestaltung oder der Umwandlung in eine höhere Geldbuße. Ich berücksichtige dabei Ihre persönliche Situation und argumentiere mit den konkreten Härten, die ein Fahrverbot für Sie bedeuten würde. Durch geschickte Verhandlungsführung und fundierte rechtliche Argumentation konnte ich für viele Mandanten ein drohendes Fahrverbot abwenden oder dessen Auswirkungen erheblich mildern.
Das Punktesystem in Flensburg kann zur echten Bedrohung für Ihre Mobilität werden, deshalb ist eine strategische Punktereduzierung wichtig. Ich analysiere Ihren Punktestand im Fahreignungsregister und entwickle eine Strategie zur Reduzierung. Dabei prüfe ich kritisch, ob alle eingetragenen Punkte rechtmäßig sind und ob Tilgungsfristen beachtet wurden. Oft lassen sich durch gezielte Einsprüche gegen einzelne Bußgeldbescheide Punkte vermeiden oder löschen. Ich berate Sie auch zu Möglichkeiten des freiwilligen Fahreignungsseminars zur Punktereduzierung und zum optimalen Zeitpunkt für diese Maßnahme. Durch eine vorausschauende Punktestrategie schütze ich Ihre Mobilität und verhindere den drohenden Führerscheinentzug, was für viele meiner Mandanten existenziell wichtig ist.
Neben den klassischen Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es zahlreiche weitere Bußgeldtatbestände, bei denen ich Sie kompetent vertrete. Dabei prüfe ich zunächst die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides und die Beweisgrundlage. Viele Ordnungswidrigkeitenverfahren leiden unter formellen Mängeln oder unzureichender Beweisführung. Durch gezielte Einwendungen und Beweisanträge kann oft eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Reduzierung des Bußgeldes erreicht werden. Meine Erfahrung im Ordnungswidrigkeitenrecht ermöglicht mir, auch in weniger bekannten Rechtsgebieten effektiv für Ihre Interessen einzutreten.
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Mein Beratungsprozess

Schritt 1: Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung

Schnelle telefonische oder digitale Erstberatung - rund um die Uhr erreichbar für Notfälle. Senden Sie mir Ihren Bußgeldbescheid per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular für eine erste Einschätzung.

Schritt 2: Analyse & Strategie

Gründliche Prüfung Ihres Falles, Akteneinsicht und Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Besprechung der Erfolgsaussichten und möglichen Vorgehensweisen per Telefon oder E-Mail.

Schritt 3: Vertretung & Abschluss

Umfassende Vertretung vor Behörden und Gerichten, regelmäßige Updates zum Verfahrensstand und abschließende Ergebnisbesprechung – persönlich oder digital nach Ihrem Wunsch.

Meine Kanzlei

Als Inhaber der Kanzlei AS Strafverteidigung konzentriere ich mich auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Mit meiner Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse und Erfahrung in der Anfechtung von Bußgeldbescheiden und der  strafrechtlichen Verteidigung bei Verkehrsdelikten. 

Während meines Studiums an der Universität Bayreuth, das ich mit Schwerpunktsetzung im Strafrecht mit Prädikatsexamen abschloss, entwickelte ich bereits eine tiefgehende Expertise im Strafrecht. Meine juristische Ausbildung zeichnet sich durch besondere Leistungen aus – unter anderem durch die beste Abschlussarbeit meines Jahrgangs. Mein Anspruch ist es, für jeden Mandanten persönlich erreichbar zu sein und eine individuelle, auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ihre Vorteile

Bei der Anfechtung eines Bußgeldbescheids profitieren Sie von meiner Konzentration auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Ich verfüge über tiefgreifende Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der technischen Aspekte von Verkehrsmessungen. Diese Spezialisierung ermöglicht mir, selbst komplexe Sachverhalte effizient zu bearbeiten und Verfahrensfehler zu erkennen.

Besonders wertvoll ist meine persönliche Betreuung – Sie haben stets direkten Kontakt zu mir als Kanzleiinhaber und nicht zu wechselnden Sachbearbeitern. Dies garantiert eine durchgängige Betreuung und konsequente Verteidigungsstrategie.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Anfechtung von Bußgeldbescheiden.

Sie müssen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Im Zweifelsfall sollten Sie sofort Kontakt zu mir aufnehmen, damit ich fristwahrend Einspruch einlegen kann – die detaillierte Begründung kann später nachgereicht werden.
Ja, in vielen Fällen lohnt sich die Anfechtung. Einige Bußgeldbescheide sind mit formellen oder inhaltlichen Mängeln behaftet. Besonders bei drohenden Fahrverboten oder Punkten ist eine Überprüfung sinnvoll. Als Fachanwalt kann ich die Erfolgsaussichten nach Akteneinsicht realistisch einschätzen.
Ja, Sie können den Einspruch jederzeit zurücknehmen, solange noch kein Urteil gesprochen wurde. Nach Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage werde ich Ihnen eine ehrliche Einschätzung geben. Sollte die Beweislage ungünstig sein, können wir den Einspruch zurückziehen oder versuchen, eine günstigere Sanktion zu verhandeln.
In der Regel kann ich Sie bei Ordnungswidrigkeiten vollständig vertreten, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen. Dies spart Ihnen Zeit und vermeidet Stress. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn das Gericht Ihre persönliche Anhörung anordnet, ist Ihr Erscheinen erforderlich. Auch dann bereite ich Sie umfassend auf den Termin vor.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen von der Höhe des Bußgeldes sowie dem Umfang der Tätigkeit ab. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent.
Die Zahlung eines Bußgeldes wird in der Regel als Anerkenntnis gewertet und macht eine spätere Anfechtung schwierig. Dennoch gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Anfechtung noch möglich ist. Kontaktieren Sie mich zeitnah, um Ihre individuellen Möglichkeiten zu besprechen.
Die Dauer variiert je nach Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden und Gerichte. Nach Einspruch vergehen in der Regel 2-6 Monate bis zur Hauptverhandlung. In vielen Fällen kann jedoch bereits nach Akteneinsicht eine Einstellung erreicht werden, was das Verfahren erheblich verkürzt.
Ja, auch nach einem Einspruch können wir bei finanziellen Engpässen eine Ratenzahlung beantragen. Dies hat keinen Einfluss auf Ihre Verteidigungsmöglichkeiten. Ich helfe Ihnen bei der Formulierung eines entsprechenden Antrags und verhandele mit der Bußgeldstelle über geeignete Zahlungsmodalitäten.
Bei Geschwindigkeitsmessungen können diverse Fehler auftreten, die eine erfolgreiche Anfechtung ermöglichen. Häufige Probleme sind falsch aufgestellte oder nicht ordnungsgemäße Messgeräte, fehlerhafte Bedienung durch das Personal, Verwechslungen bei dichtem Verkehr, oder nicht eingehaltene Toleranzabzüge. Auch ungünstige Umweltbedingungen wie Regen oder reflektierende Oberflächen können die Messergebnisse verfälschen. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich anhand der Messunterlagen, ob alle vorgeschriebenen Verfahrensregeln eingehalten wurden und ob die technischen Voraussetzungen für eine zuverlässige Messung gegeben waren.
Sollte der Einspruch nicht zum gewünschten Erfolg führen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht. Ich prüfe in jedem Fall die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsmittels und berate Sie zu den weiteren Schritten. Auch wenn der ursprüngliche Bußgeldbescheid bestätigt wird, erreichen wir häufig noch Vergünstigungen wie die Gewährung einer Ratenzahlung oder die günstige Festlegung des Zeitpunkts eines Fahrverbots.

Direkt vor Ort

Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:

Volgersweg 58
30175 Hannover

(Die Kanzlei befindet sich im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover.)

info@as-strafverteidigung.de
+49 (0) 511 51524701