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Hilfe vom Anwalt?

Schneller, als Sie geblitzt werden können

Angaben zur Person

Gegen wen richtet sich der Tatvorwurf? Wie sind Sie erreichbar? Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, geben Sie bitte Ihre vollständigen Daten an. Ich nehme für Sie den Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und stelle die Deckungsanfrage. Sofern und soweit Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, werden die Kosten durch diese übernommen.


Angaben zum Tatvorwurf

Wichtig ist es zu wissen, was für ein Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird (bspw. Geschwindigkeitsverstoß, Rotlicht/Handy am Steuer). Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid, oder bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten? Haben Sie selbst bereits Einspruch eingelegt? Anderenfalls übernehme ich dieses Selbstverständlich gerne für Sie (Vorlaufzeit: Zwei Werktage!). Bitte laden Sie an dieser Stelle alle Unterlagen hoch, die Sie zum Tatvorwurf erhalten, oder selbst versendet haben.

WICHTIG: Für die Berechnung der Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid ist das Datum der Zustellung maßgeblich. Dieses ist auf dem gelben Briefumschlag notiert, in welchem sich der Bußgeldbescheid befunden hat. Laden Sie auch diesen bitte hoch.


Ergänzende Informationen?

Sollten Sie weitergehende Informationen zum Fall haben, die Sie mir im Vorfeld zur Kenntnis bringen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit, mir diese im nachfolgenden Formular ebenfalls mitzuteilen.