Geblitzt?

Ich gebe Gas für Sie.

Sind Sie aufgrund (vermeintlich) überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr geblitzt worden? Wird Ihnen vorgeworfen, über eine rote Ampel gefahren zu sein oder mit dem Handy am Steuer hantiert zu haben? Egal ob Sie sich hiermit oder mit einer anderen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wie etwa Parken im Halteverbot, Vorfahrtsmissachtung o.Ä. konfrontiert sehen – ich verteidige Sie bereits im Rahmen der Anhörung, sondiere die Aktenlage und führe den Einspruch sowie die Rechtsbeschwerde gegen bereits ergangene Bußgeldbescheide und Urteile.

Brillieren, ohne zu punkten

Oftmals ist es Prinzipiensache, eine zu hohe Geldbuße oder eine besondere Verkehrssituation, die nicht berücksichtigt wurde, doch meistens ist vor Allem eines entscheidend: die Vermeidung von Punkten „in Flensburg“. Sollten Sie acht Punkte im Fahreignungsregister angesammelt haben, müssen Sie zwingend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen; schon bei einzelnen Verstößen droht je nach Art und Weise überdies ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten, das – sollten Sie auf den Führerschein zwingend angewiesen sein- schlimmstenfalls sogar die berufliche Existenz bedrohen kann.

Hier ist mitunter schnelles Handeln und fachliche Kompetenz erforderlich – nicht selten ist ein Bußgeldbescheid fehlerbehaftet. Ich kenne die typischen Fehler in der Technik, der Aufstellung und der Bedienung der Messgeräte. Sollten hier Mängel vorliegen, kann die Messung ungültig sein und der Bußgeldbescheid nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.

Aber auch ohne Defizite in der Messung lässt sich bei Schilderung einer besonderen (Verkehrs-) Situation oftmals die Verhängung eines Fahrverbotes gegen die Erhöhung der ursprünglich verhängten Geldbuße vermeiden oder die Eintragung von Punkten durch Senkung der Geldbuße unter den eintragungsfähigen Bereich verhindern. Der Fehler steckt hier oftmals im Detail und ist meistens aus dem isolierten Bußgeldbescheid heraus nicht direkt zu erkennen, sondern bedarf der genauen Aktenkenntnis.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist der „kleine Bruder“ des Strafrechts und diesem in seiner dogmatischen Grundkonzeption nachempfunden. Durch jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, zahlreicher Fortbildungen in diesem Bereich sowie meiner Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht kann ich Sie in diesem Bereich auf höchstem Niveau verteidigen und schlimmere Auswirkungen verhindern. Selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Verteidigung in entsprechenden Strafverfahren bei (Verkehrs-) Straftaten.

Schon gewusst?

bis zu
0 %

Studien zeigen, dass bis zu 30% der Blitzer-Messungen fehlerhaft sein können, sei es durch technische Defekte, falsche Kalibrierung oder ungünstige Umgebungsbedingungen.

Über
0 %

Mehr als die Hälfte der Einsprüche gegen Bußgeldbescheide führen zu einer Minderung oder Aufhebung der Sanktionierung, was die Bedeutung eines professionellen Rechtsbeistands unterstreicht.

Rund
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Jährlich werden in Deutschland rund 2 Millionen fehlerhafte Bußgeldbescheide verschickt, die durch einen Einspruch angefochten werden können.

Der Autofahrer
0 %

Eine Umfrage ergab, dass 70% der Autofahrer ihre Rechte bei Verkehrsverstößen und Bußgeldbescheiden nicht genau kennen und daher oft unnötig hohe Geldbußen akzeptieren.

Grünes Licht?

Beauftragen Sie mich.

1. Wann wurde Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt? Entscheidend ist das Datum auf dem gelben Umschlag, den Sie erhalten haben.

2. Wurde die zweiwöchige Einspruchfrist eingehalten? Achten Sie unbedingt hierauf, wenn Sie mich erst kurzfristig vor Ablauf der Einspruchsfrist kontaktieren. Anderenfalls übernehme ich dies selbstverständlich für Sie.

3. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Sie können im erheblichen Maße Geld einsparen, wenn Sie im Vorfeld einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Meistens ist dann nur eine geringe Selbstbeteiligung von Ihnen zu tragen. Den Kontakt mit der Versicherung und die entsprechende Deckungsanfrage übernehme selbstverständlich ich für Sie.

4. Haben Sie mich bereits kontaktiert? Anderenfalls rufen Sie entweder gerne an, oder wenden Sie sich per nachstehendem Kontakformular an mich unter Schilderung Ihres genauen Anliegens, gegebenfalls unter gleichzeitiger Übersendung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids. Ich rufe Sie spätestens am nächsten Werktag zurück und wir besprechen die weitere Vorgehensweise. Bis dahin - gute Fahrt!

Testimonial

Kundenstimmen

Direkt vor Ort

Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:

Volgersweg 58
30175 Hannover

(Die Kanzlei befindet sich im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover.)

info@as-strafverteidigung.de
+49 (0) 511 51524701
Schreiben Sie mir eine Nachricht

Ich werde mich in Kürze bei Ihnen melden.