20 km/h außerorts zu schnell

Das Wichtigste im Überblick

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts: Ein alltägliches Problem mit rechtlichen Konsequenzen

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Besonders außerhalb geschlossener Ortschaften passiert es schnell, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Eine Überschreitung von 20 km/h außerorts mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, doch auch diese scheinbar geringfügige Verfehlung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Relevanz dieses Themas zeigt sich in der täglichen Praxis: Zahlreiche Autofahrer erhalten jährlich Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass nicht jeder Bußgeldbescheid berechtigt ist und dass Betroffene durchaus Möglichkeiten haben, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

Ich erlebe täglich, wie verunsichert Mandanten sind, wenn sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Viele wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie angemessen reagieren sollen. 

Rechtliche Grundlagen: Das Ordnungswidrigkeitenrecht im Verkehr

Gesetzliche Basis

Die rechtliche Grundlage für Geschwindigkeitsüberschreitungen findet sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Nach § 3 StVO darf außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht schneller als 100 km/h gefahren werden, sofern nicht durch Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist. Die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen erfolgt nach dem Bußgeldkatalog, der in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt ist. 

Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat. Dies ist ein wichtiger Unterschied, da Ordnungswidrigkeiten nicht zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen und auch strafrechtlich nicht relevant sind.

Erst bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei zusätzlichen Umständen wie Gefährdung oder Schädigung kann eine Straftat vorliegen. Diese würde dann nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder anderen Straftatbeständen geahndet werden.

Bußgeld und Sanktionen bei 20 km/h zu schnell außerorts

Aktuelle Bußgeldhöhe

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog beträgt das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts 60-70 Euro. 

Verfahrenskosten und Gesamtbelastung

Zusätzlich zum Bußgeld fallen in der Regel Verfahrenskosten an. Diese Kosten entstehen durch den Verwaltungsaufwand der Bußgeldstelle und sind in der Regel auch dann zu zahlen, wenn das Bußgeld bezahlt wird.

Verjährung

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen verjähren nach drei Monaten ab dem Tattag, sofern nicht bereits ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Nach Erlass des Bußgeldbescheids beginnt eine neue Verjährungsfrist von drei Monaten für die Vollstreckung.

Messtechnische Aspekte und Toleranzabzüge

Toleranzabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen

Ein entscheidender Aspekt bei der Bewertung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Toleranzabzüge. Diese berücksichtigen mögliche Messungenauigkeiten der verwendeten Messgeräte. Die Höhe des Toleranzabzugs hängt vom verwendeten Messverfahren ab:

Verschiedene Messverfahren und ihre Besonderheiten

Die Polizei und Ordnungsbehörden setzen verschiedene Messverfahren ein. Jedes Verfahren hat seine spezifischen Anforderungen und möglichen Fehlerquellen:

Radar- und Lasermessungen: Diese sind weit verbreitet und gelten als relativ zuverlässig. Dennoch können Störungen durch andere Fahrzeuge, Reflektionen oder unsachgemäße Bedienung zu fehlerhaften Messungen führen.

Section Control: Diese Methode misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke. Hier sind besondere rechtliche Anforderungen zu beachten, insbesondere bezüglich des Datenschutzes.

Nachfahrmessungen: Diese werden von speziell ausgerüsteten Polizeifahrzeugen durchgeführt. Die Eichung der Messgeräte und die ordnungsgemäße Durchführung sind hier besonders wichtig.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortmaßnahmen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer 20 km/h-Überschreitung außerorts erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Wichtige Punkte sind:

  • Stimmen Datum, Uhrzeit und Ort der angeblichen Tat?
  • Ist das richtige Fahrzeug erfasst?
  • Sind alle erforderlichen Angaben zum Messverfahren enthalten?
  • Ist die Rechtsbehelfsbelehrung vollständig?

Einspruchsfristen beachten

Sie haben ab Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, nach Ablauf ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingereicht werden.

Dokumentation und Beweissicherung

  • Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Informationen:
  • Bewahren Sie den Bußgeldbescheid und alle zugehörigen Unterlagen auf
  • Dokumentieren Sie die Umstände zum Zeitpunkt der angeblichen Tat
  • Fotografieren Sie gegebenenfalls die Örtlichkeit
  • Sammeln Sie Zeugenaussagen, falls vorhanden


Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?

Obwohl das Bußgeld bei einer 20 km/h-Überschreitung relativ gering ist, kann sich eine anwaltliche Beratung lohnen. Dies gilt insbesondere, wenn:

  • Sie regelmäßig beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind
  • Sie bereits Punkte in Flensburg haben
  • Der Bußgeldbescheid offensichtliche Fehler enthält
  • Sie sich zu Unrecht beschuldigt fühlen
  • Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben

In meiner Kanzlei biete ich eine kostenlose Ersteinschätzung an, in der wir gemeinsam prüfen können, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.

Das Bußgeldverfahren: Ablauf und Ihre Rechte

Anhörungsbogen und Ihre Reaktionsmöglichkeiten

Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird, erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen. Dieser dient dazu, Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen oder zurückzusenden.

Besonders wichtig: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Dies bedeutet, dass Sie nicht angeben müssen, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat, wenn Sie dies nicht möchten. Als Fahrzeughalter haben Sie lediglich eine Auskunftspflicht über die Person des Fahrers, aber keine Pflicht zur Selbstbelastung.

Der Weg zum Bußgeldbescheid

Wenn Sie auf den Anhörungsbogen nicht reagieren oder wenn Ihre Stellungnahme die Behörde nicht überzeugt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen:

  • Genaue Bezeichnung der Ordnungswidrigkeit
  • Angabe des Tatorts und der Tatzeit
  • Nennung der angewendeten Bußgeldvorschrift
  • Höhe des Bußgeldes und eventueller Nebenfolgen
  • Rechtsbehelfsbelehrung


Einspruchsverfahren

Legen Sie fristgerecht Einspruch ein, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob der Einspruch vor dem Amtsgericht verhandelt wird.

Besonderheiten bei wiederholten Verstößen

Punktesystem und Wiederholungstäter

Obwohl eine einzelne 20 km/h-Überschreitung außerorts keine Punkte zur Folge hat, kann sich die Situation bei wiederholten Verstößen ändern. Das Fahreignungsregister in Flensburg berücksichtigt die Gesamtheit aller Verkehrsverstöße.

Bei gehäuften Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die Behörde dies als Hinweis auf eine ungeeignete Fahrweise werten. In extremen Fällen kann dies sogar zu einer Überprüfung der Fahreignung führen.

Auswirkungen auf Probezeit und Fahranfänger

Fahranfänger in der Probezeit müssen besonders vorsichtig sein. Zwar führt eine 20 km/h-Überschreitung außerorts nicht zu einer Verlängerung der Probezeit oder zur Anordnung eines Aufbauseminars, da es sich um einen B-Verstoß handelt (weniger schwerwiegend). Dennoch sollten Fahranfänger jeden Verstoß vermeiden, da sich Verstöße akkumulieren können.

Handlungsempfehlungen: Ihre Checkliste

Sofortmaßnahmen bei Erhalt eines Bußgeldbescheids

  • Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
  • Fristen prüfen: Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten
  • Bescheid prüfen: Alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrollieren
  • Unterlagen sammeln: Alle relevanten Dokumente zusammenstellen
  • Rechtliche Beratung erwägen: Bei Zweifeln anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Langfristige Strategie

  • Fahrweise überdenken: Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen selbst durchführen
  • Technische Hilfsmittel: Tempomat oder Geschwindigkeitswarner nutzen
  • Weiterbildung: Fahrtrainings oder Auffrischungskurse besuchen

Präventive Maßnahmen

Um zukünftige Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden, empfiehlt es sich:

  • Regelmäßig den Tacho zu kontrollieren
  • Auf Verkehrszeichen zu achten
  • Bei unklaren Geschwindigkeitsbegrenzungen vorsichtig zu fahren
  • Sich über bekannte Blitzer-Standorte zu informieren (soweit rechtlich zulässig)

Handlungsempfehlung

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts mag zunächst harmlos erscheinen, doch auch hier gelten rechtliche Grundsätze, die sowohl von den Behörden als auch von den Betroffenen beachtet werden müssen. Das Bußgeld ist zwar überschaubar, dennoch sollten Sie Ihre Rechte kennen und gegebenenfalls wahrnehmen.

Die Erfahrung zeigt, dass eine anwaltliche Überprüfung von Bußgeldbescheiden häufig erfolgreich ist. Formelle Fehler, technische Mängel oder Verfahrensfehler können zur Einstellung des Verfahrens führen. Als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihren Fall zu prüfen und Sie umfassend zu beraten.

Denken Sie daran: Jeder hat das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Bußgeldbescheids haben. Eine kompetente rechtliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und unnötige Belastungen zu vermeiden.

Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall oder wenn Sie eine Ersteinschätzung wünschen, kontaktieren Sie mich gerne. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Häufig gestellte Fragen

Nein, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts droht in der Regel noch kein Fahrverbot.

Ja, ein Einspruch kann sich durchaus lohnen, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder Zweifel an der Messung bestehen. Häufig werden Verfahren eingestellt, wenn formelle Fehler vorliegen oder die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Erfolgsaussichten sollten jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Nein, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts wird in der Regel direkt ein Bußgeldbescheid erlassen. Verwarnungsgelder werden nur bei geringfügigen Verstößen verhängt.

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen oder zurückzusenden. Sie haben das Recht, keine Angaben zu machen, die Sie selbst belasten könnten. Allerdings kann eine sachliche Stellungnahme in manchen Fällen zur Einstellung des Verfahrens führen.

Die Dauer eines Bußgeldverfahrens nach einem Einspruch kann stark variieren. In einfachen Fällen kann das Verfahren binnen weniger Wochen eingestellt werden. Komplexere Fälle, die vor Gericht verhandelt werden, können mehrere Monate dauern. Die Staatsanwaltschaft hat in der Regel drei Monate Zeit, um über die Anklageerhebung zu entscheiden.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid ignorieren und weder bezahlen noch Einspruch einlegen, wird der Bescheid rechtskräftig. Anschließend erfolgt die Vollstreckung durch die Gerichtsvollzieher oder die Erzwingung der Zahlung durch andere Vollstreckungsmaßnahmen. In extremen Fällen kann sogar Erzwingungshaft angeordnet werden.

Ja, Bußgeldbescheide können bis zu drei Monate nach der Tat erlassen werden. Diese Verjährungsfrist kann durch bestimmte Handlungen der Behörde unterbrochen werden, beispielsweise durch die Zusendung eines Anhörungsbogens.

In der Regel hat eine einzelne 20 km/h-Überschreitung außerorts keine direkten Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Bei gehäuften Verstößen kann die Versicherung jedoch höhere Beiträge verlangen oder im Extremfall den Vertrag kündigen.

Als Fahrzeughalter haben Sie grundsätzlich eine Auskunftspflicht über den Fahrer. Allerdings müssen Sie sich nicht selbst belasten. Wenn Sie selbst gefahren sind, müssen Sie dies nicht angeben. Bei Familienangehörigen ist die Rechtslage komplexer und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ja, Sie können gegen fehlerhafte Messungen vorgehen. Häufige Ansatzpunkte sind mangelhafte Eichung der Geräte, Bedienungsfehler, unvollständige Dokumentation oder technische Defekte. Eine anwaltliche Prüfung des Bußgeldbescheids kann aufdecken, ob solche Fehler vorliegen.

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Adrian Schmid

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht

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