Seit dem 22.08.2024 gilt nunmehr – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol – ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Die Grenze liegt bei 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Bis zu diesem Zeitpunkt existierte ein gesetzlicher Grenzwert zwar nicht, wurde durch die Rechtsprechung aber allgemeinhin bei bereits 1 ng angesetzt. Die aktualisierte und gesetzlich normierte Grenze liegt damit weitaus höher als bisher und trägt der Teillegalisierung von Cannabis seit dem 01.04.2024 Rechnung.
Was hat dies nun konkret für Folgen? Wer mit 3,5 ng/ml dennoch am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer gleichzeitig alkoholisiert ist, darf mit der doppelten Summe rechnen. Analog zu den bisherigen Regelungen zum Alkohol gilt für unter 21-jährige sowie Fahrer in der Probezeit indes nach wie vor ein absolutes Verbot, Verstöße kosten regelmäßig 250 Euro.
Mit dieser Information sollten Sie bestens für den Straßenverkehr gewappnet sein. Sollten Sie nach übermäßigem Genuss Ihre Fahrtüchtigkeit falsch eingeschätzt haben und droht sich neben dem Abendjoint nun auch Ihr Führerschein in Luft aufzulösen, scheuen Sie sich nicht mich frühstmöglich zu kontaktieren.