Fahrverbot Anwalt

Durchsetzungsstarke Vertretung bei Verkehrsdelikten

Ihre Ansprüche durchsetzen

Droht Ihnen ein Fahrverbot und Sie wissen nicht, wie Sie ohne Führerschein Ihren beruflichen und privaten Alltag bewältigen sollen? Befürchten Sie schwerwiegende Konsequenzen für Ihre Mobilität und berufliche Existenz? 

Ich unterstütze Sie bundesweit bei der Abwehr oder Minimierung von Fahrverboten und Führerscheinentzug. Ich kenne die rechtlichen Möglichkeiten, ein Fahrverbot abzuwenden, zeitlich zu verschieben oder die Konsequenzen zu mildern. Durch digitale Beratungsmöglichkeiten bin ich für Sie unabhängig von Ihrem Wohnort erreichbar und kann schnell handeln – was gerade bei drohenden Fahrverboten entscheidend ist.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Bei Vorwürfen der Trunkenheit im Straßenverkehr prüfe ich zunächst alle formalen und technischen Aspekte der Beweiserhebung. Die Messgenauigkeit der Alkohol- oder Drogentests kann oft angezweifelt werden, was zu einer Verfahrenseinstellung führen kann. Ich analysiere sorgfältig die Umstände der Kontrolle und prüfe, ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Selbst bei nachgewiesener Alkoholisierung gibt es häufig Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu verkürzen oder aufzuschieben. Durch meine Erfahrung im Verkehrsstrafrecht kenne ich die juristische Argumentationslinie, die in Ihrem individuellen Fall die besten Erfolgsaussichten bietet. Ich setze mich dafür ein, dass Sie mobil bleiben und berufliche Nachteile vermieden werden.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen untersuche ich kritisch die Messverfahren und ihre korrekte Durchführung. Oft lassen sich Fehler in der Messtechnik, der Bedienung oder der Dokumentation nachweisen. Ich fordere die vollständigen Messunterlagen an und lasse diese bei Bedarf durch Sachverständige prüfen. Sollte die Messung rechtlich nicht zu beanstanden sein, argumentiere ich für mildernde Umstände wie eine berufliche Notwendigkeit des Führerscheins. In vielen Fällen lässt sich ein drohendes Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, von der Akteneinsicht bis zur Vertretung vor Gericht, und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.

Bei einem drohenden Fahrverbot ist schnelles Handeln gefragt. Ich prüfe umgehend die rechtlichen Grundlagen des Bescheids und mögliche Verfahrensfehler. Gleichzeitig erarbeite ich eine Strategie, wie ein Fahrverbot vermieden oder zumindest zeitlich günstig gelegt werden kann. Ich berücksichtige dabei Ihre persönliche und berufliche Situation, um existenzielle Härten zu vermeiden. Durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erreiche ich oft Lösungen, die Ihre Mobilität sichern. Selbst wenn ein Fahrverbot unvermeidbar ist, kann ich häufig erreichen, dass Sie den Zeitpunkt selbst bestimmen können und so berufliche Projekte noch abschließen oder Urlaubszeiten nutzen können.

Der Vorwurf der Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) wiegt schwer und kann neben einem Fahrverbot auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Ich prüfe, ob tatsächlich ein Unfall vorlag und ob Sie sich des Unfalls bewusst sein konnten. Oft lässt sich argumentieren, dass keine Wartepflicht bestand oder dass der Schaden objektiv nicht erkennbar war. Ich arbeite mit einer detaillierten Beweisaufnahme und ggf. mit Sachverständigengutachten, um Ihre Position zu stärken. Durch eine frühzeitige Intervention kann häufig eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Sollte eine Einstellung nicht möglich sein, vertrete ich Sie engagiert vor Gericht und setze mich für eine möglichst milde Sanktion ohne Fahrverbot ein.

Bei Unfällen mit Personenschaden drohen besonders schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen. Ich prüfe sorgfältig die Schuldfrage und die Kausalität zwischen Verhalten und Verletzung. Oft lässt sich das Verschulden mindern oder eine geteilte Verantwortung nachweisen. Ich sorge für eine sachliche Kommunikation mit Versicherungen, Behörden und Geschädigten. Durch eine umsichtige Verteidigungsstrategie kann ich häufig erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder zumindest der Führerschein erhalten bleibt. Dabei behalte ich alle strafrechtlichen Folgen im Blick und koordiniere bei Bedarf mit anderen Rechtsvertretern, um Ihre Interessen umfassend zu wahren.

Bei Bußgeldbescheiden prüfe ich zunächst alle formalen Aspekte auf Fehler. Viele Bescheide enthalten Formfehler oder werden nicht fristgerecht zugestellt. Ich analysiere die Beweislage und fordere eine vollständige Akteneinsicht. Basierend auf meiner Erfahrung kann ich einschätzen, ob ein Einspruch Erfolgsaussichten hat und welche Strategie zu verfolgen ist. Ich übernehme die komplette Kommunikation mit den Behörden und vertrete Sie im Bußgeldverfahren. Oft gelingt es, Punkte in Flensburg zu vermeiden oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Durch meine bundesweite Tätigkeit kenne ich die unterschiedlichen Praktiken der Bußgeldstellen und kann gezielt argumentieren.
Hilfe benötigt?

Mein Beratungsprozess

Erstberatung und Einschätzung

Persönliche Erstberatung zur sofortigen Einschätzung Ihres Falles. Schildern Sie mir Ihre Situation, damit ich sofort wirksame Schritte einleiten kann.

Strategie-Entwicklung

Gemeinsame Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie nach Analyse aller Unterlagen. Ich erläutere Ihnen alle rechtlichen Optionen und erstelle einen klaren Handlungsplan mit realistischer Erfolgseinschätzung.

Kompetente Vertretung

Umfassende Vertretung gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaft und vor Gericht – bundesweit und mit regelmäßigen Updates zum Verfahrensstand. Ich übernehme alle rechtlichen Schritte und halte Sie stets informiert.

Meine Kanzlei

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Prädikatsexamen verfüge ich über das notwendige juristische Fachwissen, um auch komplexe verkehrsrechtliche Fälle erfolgreich zu bearbeiten. Ich biete Ihnen eine persönliche Betreuung ohne Delegation an Mitarbeiter – Sie haben stets direkten Kontakt zu mir als Ihrem Anwalt. Meine Mandanten schätzen besonders meine schnelle Erreichbarkeit und den 24/7-Notfallkontakt. Ich informiere Sie unaufgefordert über den Verfahrensstand und erläutere juristische Sachverhalte in verständlicher Sprache. 

Bei mir erhalten Sie eine empathische, geduldig erklärende und gleichzeitig durchsetzungsstarke Vertretung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Vertretung bei Verkehrsdelikten.

Eine persönliche Beratung ist wünschenswert. Vollmachten und weitere Unterlagen können digital ausgetauscht werden.
Die Erfolgschancen variieren stark je nach Einzelfall. Nach Einsicht in Ihre Unterlagen kann ich die Erfolgsaussichten genauer einschätzen.
Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Solange der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist, können wir Einspruch einlegen. Selbst bei rechtskräftigen Bescheiden gibt es manchmal die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder die Verfassungsbeschwerde. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen von verschiedenen Faktoren ab. In vielen Fällen werden die Kosten bei erfolgreicher Verteidigung von der Rechtschutzversicherung übernommen. Gerne erstelle ich Ihnen eine transparente Kostenschätzung für Ihren individuellen Fall.
Die Dauer variiert je nach Arbeitsbelastung der Behörden und Komplexität des Falls. Einfache Verfahren können innerhalb von 2-3 Monaten abgeschlossen sein, komplexere Fälle dauern manchmal 6-12 Monate oder länger.
Unter bestimmten Umständen ja. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Kontrolle, die Zuverlässigkeit des Tests und ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Selbst bei positivem Test gibt es juristische Möglichkeiten, den Führerscheinentzug zu verhindern oder die Sperrfrist zu verkürzen.
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend. Ich berate Sie zur richtigen Strategie und vermittle bei Bedarf Kontakt zu erfahrenen Verkehrspsychologen. Wichtig sind Abstinenzbelege, eine realistische Selbsteinschätzung und die Aufarbeitung der Ursachen für das Fehlverhalten
Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich: Ordnungswidrigkeiten verjähren meist nach 3 Monaten, Straftaten im Verkehrsrecht je nach Schwere zwischen 3 und 5 Jahren. Wichtig: Durch bestimmte Maßnahmen wie Zeugenbefragungen wird die Verjährung unterbrochen. Ich prüfe in jedem Fall, ob bereits eine Verjährung eingetreten ist oder strategisch herbeigeführt werden kann.
In vielen Berufen kann ein Fahrverbot existenzbedrohende Auswirkungen haben. Als Anwalt kann ich in solchen Fällen eine berufliche Härte geltend machen. Bei nachweisbarer beruflicher Notwendigkeit des Führerscheins lässt sich manchmal ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln. Alternativ kann oft ein zeitlicher Aufschub erreicht werden, damit Sie sich beruflich darauf einstellen können. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von der Art des Verstoßes und Ihrer beruflichen Situation. Wichtig ist, dass wir den beruflichen Härtefall frühzeitig und mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung) im Verfahren geltend machen.

Direkt vor Ort

Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:

Volgersweg 58
30175 Hannover

(Die Kanzlei befindet sich im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover.)

info@as-strafverteidigung.de
+49 (0) 511 51524701