Das Wichtigste im Überblick
- Der Führerschein wird bei 8 Punkten im Fahreignungsregister entzogen – dies erfolgt ohne vorherige Gerichtsverhandlung durch die Führerscheinstelle
- Das Punktesystem ist gestaffelt: Bei 4-5 Punkten erhalten Sie eine Ermahnung, bei 6-7 Punkten eine Verwarnung mit dringender Empfehlung zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung
- Punkte können abgebaut werden: durch freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminaren
Warum das Punktesystem jeden Verkehrsteilnehmer betrifft
Das Fahreignungsregister in Flensburg – umgangssprachlich oft noch als „Verkehrssünderkartei“ bezeichnet – begleitet jeden Fahrzeugführer durch sein gesamtes Fahrerleben. Ein Moment der Unachtsamkeit, eine falsche Entscheidung im Straßenverkehr, und schon landen Punkte auf dem Konto. Doch ab wie viel Punkten ist der Führerschein tatsächlich weg? Diese Frage beschäftigt viele Verkehrsteilnehmer, insbesondere wenn bereits Eintragungen vorliegen.
Die Konsequenzen eines Fahrerlaubnisentzugs sind gravierend: Der Verlust der beruflichen Mobilität, erhebliche Einschränkungen im Alltag und nicht zuletzt die Notwendigkeit, nach einer Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Es handelt sich gerade nicht um ein zeitlich limitiertes bloßes Fahrverbot. Hinzu kommt häufig die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die zusätzliche Hürden aufwirft.
Das Punktesystem in Flensburg: Rechtliche Grundlagen und aktueller Stand
Welche Verstöße führen zu Punkten?
Nicht jeder Verkehrsverstoß führt automatisch zu Punkten in Flensburg. Das System unterscheidet zwischen drei Kategorien:
Die Stufenregelung: Was passiert bei wie vielen Punkten?
Das Punktesystem arbeitet mit einem Stufenmodell, das Verkehrsteilnehmer frühzeitig warnen soll:
0-3 Punkte – Vormerkungsstufe: In diesem Bereich erfolgen keine behördlichen Maßnahmen.
4-5 Punkte – Ermahnung: Bei Erreichen von vier Punkten erhalten Sie eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung. Diese weist auf die drohende Gefahr des Führerscheinverlusts hin und informiert über die Möglichkeit, durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen zu können.
6-7 Punkte – Verwarnung: Mit sechs Punkten folgt eine kostenpflichtige schriftliche Verwarnung. Diese ist deutlich eindringlicher formuliert und empfiehlt dringend die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
8 Punkte – Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis kraft Gesetzes als entzogen angesehen. Die Führerscheinstelle fordert Sie auf, den Führerschein abzugeben.
Punkteabbau: Möglichkeiten und Grenzen
Freiwilliges Fahreignungsseminar
Die einzige Möglichkeit zum aktiven Punkteabbau besteht in der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dieses Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil und umfasst insgesamt vier Sitzungen über einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen.
Wichtige Einschränkungen beim Punkteabbau:
- Der Abbau ist nur bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten möglich
- Ein erneuter Abbau ist erst nach Ablauf von fünf Jahren möglich
- Die Kosten müssen Sie selbst tragen
- Der Punkteabbau erfolgt erst nach erfolgreicher Teilnahmebescheinigung
Praktische Tipps: So schützen Sie Ihren Führerschein
Regelmäßige Abfrage des Punktestands
Viele Verkehrsteilnehmer verlieren den Überblick über ihren aktuellen Punktestand. Ich empfehle eine regelmäßige – mindestens jährliche – Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt. So vermeiden Sie böse Überraschungen und können bei sich abzeichnenden kritischen Punkteständen rechtzeitig reagieren.
Sofortiges Handeln bei Bußgeldbescheiden
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und bereits Punkte in Flensburg haben, sollten Sie nicht vorschnell zahlen. Die Zahlung des Bußgeldes gilt als Anerkenntnis und führt zur sofortigen Rechtskraft. Damit ist der Punkteeintrag besiegelt.
Stattdessen rate ich:
- Prüfen Sie zunächst Ihren aktuellen Punktestand
- Lassen Sie den Bescheid fachkundig prüfen – auch vermeintlich klare Fälle haben oft Schwachstellen
- Nutzen Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist
- Bei kritischem Punktestand sollte grundsätzlich Einspruch eingelegt werden
Dokumentation im Strafverfahren
Wenn Sie im Strafverfahren verteidigt werden – etwa nach einer Trunkenheitsfahrt oder einem Unfall – sollten Sie die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis aktiv im Verfahren thematisieren. Als Strafverteidiger setze ich mich dafür ein, dass bei der Strafzumessung und den Nebenfolgen die persönlichen Konsequenzen angemessen berücksichtigt werden.
Was passiert nach dem Führerscheinentzug?
Die Sperrfrist und ihre Bedeutung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis aufgrund von 8 Punkten entzogen wird, legt die Führerscheinstelle eine Sperrfrist fest. Diese beträgt in der Regel mindestens 6 Monate, kann aber je nach Schwere der Verstöße und individueller Vorgeschichte auch länger ausfallen.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Allerdings ist dies kein Automatismus. Die Führerscheinstelle prüft erneut Ihre Fahreignung. In vielen Fällen – insbesondere bei Straftaten wie Trunkenheitsfahrten – wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Wichtig: Die Neubeantragung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen, da das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Die benötigten Unterlagen umfassen:
- Neuer Erste-Hilfe-Kurs
- Aktueller Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Bei älteren Führerscheinen: Theoretische und praktische Prüfung
Die Rolle des Strafverteidigers
Als Strafverteidiger berate ich Sie nicht nur während des laufenden Verfahrens, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis, damit Sie nach dem Strafverfahren keine weiteren bösen Überraschungen erleben. Dabei geht es mir darum, bereits im Strafverfahren die Weichen so zu stellen, dass die Folgen für Ihre Mobilität möglichst gering bleiben.
Dies kann bedeuten:
- Verhinderung oder Reduzierung von Punkteeinträgen durch erfolgreiche Verteidigung
- Erwirkung milder Rechtsfolgen im Strafverfahren
- Strategische Prozessführung mit Blick auf künftige Verwaltungsverfahren
- Beratung zu Verhaltensweisen, die eine spätere positive MPU-Prognose unterstützen
Checkliste: Was tun bei drohendem Punkteüberschritt?
- Punktestand prüfen: Fragen Sie umgehend Ihren aktuellen Stand beim KBA ab
- Keine voreiligen Zahlungen: Zahlen Sie Bußgelder nicht sofort – prüfen Sie erst die Rechtslage
- Einspruchsfrist beachten: Bei Bußgeldbescheiden haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch
- Fachliche Prüfung: Lassen Sie Bescheide und Anklagen von einem spezialisierten Anwalt prüfen
- Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf (Bescheide, Schriftverkehr, Beweise)
- Tilgungsfristen im Blick: Notieren Sie sich, wann welche Punkte getilgt werden
- Fahreignungsseminar rechtzeitig: Bei 4-5 Punkten können Sie durch ein Seminar einen Punkt abbauen
- Keine Selbstbelastung: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen gegenüber Behörden
- Strafverfahren ernst nehmen: Bei Straftaten im Straßenverkehr drohen neben Punkten auch Geld- oder Freiheitsstrafen
- Berufliche Auswirkungen bedenken: Informieren Sie sich über Konsequenzen für Ihren Arbeitsplatz
Vorausschauend handeln, Rechte wahren
Bei 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Doch bis zu diesem Punkt vergehen in der Regel mehrere Verkehrsverstöße, und es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, den Führerschein zu schützen.
Der beste Schutz ist und bleibt die Vermeidung von Verstößen. Wo dies nicht gelungen ist, sollten Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig, nicht jede Verurteilung unabwendbar. Als Fachanwalt für Strafrecht mit einem Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht setze ich mich dafür ein, dass Ihre Rechte im Verfahren gewahrt bleiben und die Folgen für Ihre Mobilität so gering wie möglich ausfallen.
Je früher Sie sich beraten lassen, desto größer sind die Handlungsspielräume. Bei einem kritischen Punktestand sollten Sie nicht zögern, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite – kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihrer Situation.
Häufig gestellte Fragen
Ja, solange Sie keine 8 Punkte erreicht haben, bleibt Ihre Fahrerlaubnis bestehen. Bei 6-7 Punkten erhalten Sie allerdings eine kostenpflichtige Verwarnung und sollten äußerst vorsichtig fahren, da der nächste Verstoß zum Entzug führen kann. Der achte Punkt wird erst eingetragen, wenn der zugrunde liegende Verstoß rechtskräftig wird. Deswegen immer Einspruch einlegen!
Ja, die Tilgungsfristen laufen unabhängig davon ab, ob Sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings beginnt die Frist erst mit Rechtskraft der Entscheidung, nicht mit dem Zeitpunkt des Verstoßes.
Nein, der Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wirkt auch im Ausland. Sie dürfen mit einem entzogenen deutschen Führerschein auch im EU-Ausland kein Kraftfahrzeug führen.
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwereren Ordnungswidrigkeiten verhängt und geht mit 2 Punkten einher. Bei Straftaten mit Fahrverbot können es auch 3 Punkte sein.
Ohne Einspruch wird ein Bußgeldbescheid nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig, das heißt, Sie können hiergegen nicht mehr vorgehen. Mit Einspruch kann sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen. Dies kann entscheidend sein, wenn bis zur EIntragung möglicherweise andere Punkte getilgt werden.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ist eine Straftat gemäß § 21 StVG und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Zudem verlängert sich die (isolierte) Sperrfrist erheblich.
Die Entziehung selbst erfolgt kraft Gesetzes und ist nicht anfechtbar. Sie können jedoch die zugrunde liegenden Bußgeldbescheide oder Strafurteile anfechten. Gelingt es, einen oder mehrere Punkte zu verhindern, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten.





