Anwalt Rotlichtverstoß

Professionelle Verteidigung bei Rotlichtverstößen - Unterstützung mit Empathie und Durchsetzungskraft

Ihre Ansprüche durchsetzen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten und zweifeln an dessen Berechtigung? Befürchten Sie Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot?

Als Anwalt für Verkehrsrecht im Bereich von Ordnungswidrigkeiten verstehe ich Ihre Sorgen und Ängste. Ein vermeintlicher Rotlichtverstoß kann schwerwiegende Folgen haben – von hohen Bußgeldern über Punkte im Fahreignungsregister bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis. Dabei sind viele Bescheide fehlerhaft oder anfechtbar.

Ich prüfe jeden Fall gründlich und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mit meiner Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht und meinem einfühlsamen Beratungsansatz stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht und sorgen dafür, dass Sie nicht mehr bezahlen müssen als nötig.

Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und lassen Sie sich nicht von einem Bußgeldbescheid einschüchtern.

Detaillierte Leistungsbeschreibung

Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid auf Herz und Nieren. Dabei achte ich auf formelle Fehler, Fristen und die Rechtmäßigkeit des Vorwurfs. Viele Bescheide weisen Mängel auf, die eine erfolgreiche Anfechtung ermöglichen. Ich analysiere die Messmethoden der Überwachungsanlagen und überprüfe deren Eichung. Oftmals wurden Rotlichtverstöße aber auch gezielt durch Polizeibeamte beobachtet, sodass sich eine Ahndung auf deren Zeugenaussage stützt und streng zu untersuchen ist - häufig genügen deren Angaben nicht den Vorgaben der Rechtsprechung. Sollten Zweifel an der Richtigkeit bestehen, lege ich fristgerecht Einspruch ein. Meine gründliche Arbeitsweise und Detailkenntnis im Strafrecht und im Verkehrsrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht) hat schon vielen Mandanten geholfen, ungerechtfertigte Strafen und Ahndungen abzuwenden.

Bei einfachen Rotlichtverstößen (Rotphase unter einer Sekunde) drohen ein Bußgeld und ein Punkt. Bei qualifizierten Verstößen (über eine Sekunde) können höhere Bußgelder, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot die Folge sein. Ich entwickle für jeden Fall eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtige ich technische Aspekte der Messgeräte, Sichtverhältnisse und mögliche Notsituationen. Mit meiner Erfahrung im Verkehrsrecht in Ordnungswidrigkeitsverfahren kenne ich die häufigsten Schwachstellen bei Rotlichtverfahren. Mein Ziel ist es, die Strafen zu reduzieren oder ganz abzuwenden.
Nach meiner Beauftragung beantrage ich umgehend Akteneinsicht. Die Durchsicht der Ermittlungsakten ermöglicht es mir, Schwachstellen im Verfahren zu erkennen. Ich prüfe Messprotokolle, Eichscheine und Fotos der Überwachungsanlage. Häufig finde ich Fehler bei der Dokumentation oder technische Mängel. Bei Feststellung des vermeintlichen Verstoßes durch Polizeibeamte untersuche ich genauestens, ob deren Aussagen und Feststellungen den gerichtlich strengen Anforderungen genügen. Diese Erkenntnisse nutze ich gezielt für Ihre Verteidigung. Durch meine sorgfältige Aktenanalyse kann ich oft entscheidende Argumente für eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung finden. Vertrauen Sie auf meine Gründlichkeit und Erfahrung.
Nicht jeder Fall muss vor Gericht landen. Oft kann ich durch geschickte Verhandlungen mit der Bußgeldstelle bereits eine Lösung erzielen. Dabei nutze ich meine Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten und meine langjährige Erfahrung. Ich spreche die Sprache der Behörden und weiß, welche Argumente überzeugen. Mein Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen - sei es eine Verfahrenseinstellung, eine Reduzierung des Bußgeldes oder der Wegfall von Punkten. Durch meinen respektvollen aber bestimmten Verhandlungsstil konnte ich bereits viele Fälle außergerichtlich klären.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein, stehe ich Ihnen als erfahrener Prozessvertreter zur Seite. Ich bereite jeden Gerichtstermin gründlich vor und entwickle eine überzeugende Argumentationsstrategie. Meine Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht und meine Eloquenz vor Gericht sind Ihr Vorteil. Ich kenne die Richter und ihre Arbeitsweise. Mit Durchsetzungskraft und Empathie vertrete ich Ihre Interessen. Auch in schwierigen Verfahren gebe ich nicht auf und kämpfe bis zum Schluss für Ihr Recht.
Punkte in Flensburg und Fahrverbote können Ihre berufliche Existenz bedrohen. Ich setze alles daran, diese Konsequenzen zu vermeiden oder zu mildern. Dabei prüfe ich alle rechtlichen Möglichkeiten - von der Anfechtung der Messung bis hin zur Geltendmachung besonderer Umstände. Bei drohenden Fahrverboten beantrage ich Aufschub oder suche nach Alternativen. Meine Mandanten können sich darauf verlassen, dass ich alle Register ziehe, um ihre Mobilität zu erhalten. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Engagement.
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Beratungsprozess

Erstberatung

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich höre mir Ihr Anliegen an und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall.

Umfassende Analyse

Nach Ihrer Mandatserteilung prüfe ich alle Unterlagen gründlich, beantrage Akteneinsicht und entwickle Ihre individuelle Verteidigungsstrategie. Sie werden über jeden Schritt informiert.

Durchsetzung Ihrer Rechte

Ich setze die erarbeitete Strategie um - sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder Vertretung vor Gericht. Mein Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Kanzlei

Als Fachanwalt für Strafrecht mit der Kanzlei AS-Strafverteidigung bringe ich langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht mit. Seit meiner Kanzleigründung konzentriere ich mich ausschließlich auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Bearbeitung von Regelbrüchen ist mein tägliches Brot.

Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch Empathie, Geduld und Einfühlungsvermögen aus. Ich nehme mir die Zeit, die Ihr Fall benötigt, und erkläre Ihnen alle Schritte verständlich. Bundesweit stehe ich Mandanten zur Verfügung – moderne Kommunikationsmittel ermöglichen eine effektive Betreuung auch über Distanz. Dabei lege ich Wert auf persönlichen Kontakt und individuelle Beratung.

Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und mein Engagement für Ihr Recht.

Ihre Vorteile

Ausschließliche Fokussierung auf Strafrecht: Durch meine Konzentration auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht kenne ich alle aktuellen Entwicklungen und die Rechtsprechung in diesem Bereich.

Persönliche Betreuung: Sie werden ausschließlich von mir als Kanzleiinhaber betreut – keine Weiterleitung an andere Anwälte und Mitarbeiter, wenn es um die Bearbeitung Ihres Falles geht.

Hohe Einstellungsquote: Eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden können erfolgreich angefochten werden.

Verständliche Kommunikation: Komplizierte Rechtsbegriffe erkläre ich Ihnen in einfacher verständlicher Sprache.

Schnelle Terminvergabe: Lange Wartezeiten gibt es bei mir nicht – bei dringenden Fällen reagiere ich unverzüglich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Anwalt Rotlichtverstoß

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abhängig. Bei einem erfolgreichen Einspruch trägt die Staatskasse die Kosten. Gerne bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten in der Erstberatung. Ich rate jedoch dringend einem jeden Autofahrer an, eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, um höhere Kosten zu vermeiden.

Ja, denn neben dem Bußgeld drohen oft Punkte und bei wiederholten Verstößen ein Fahrverbot. Außerdem können auch kleine Bußgelder ungerechtfertigt sein. Zumindest wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie diesen Schritt daher immer erwägen.

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit für einen Einspruch. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da sie nicht verlängerbar ist. Bewahren Sie hierfür unbedingt den gelben Briefumschlag auf, auf welchem das Zustellungsdatum notiert ist.

Bei einem erstmaligen qualifizierten Rotlichtverstoß droht in der Regel nur ein einmonatiges Fahrverbot, nicht der komplette Entzug der Fahrerlaubis. Gefährlich wird es bei Wiederholungstätern oder wenn zusätzliche schwere Verkehrsverstöße vorliegen. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung anzweifeln. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich die Grenzen genau und entwickle Strategien, um Ihren Führerschein zu schützen. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir gemeinsam das Schlimmste verhindern können.

Bei einem erfolglosen Einspruch entstehen zusätzliche Gerichtskosten. Deshalb prüfe ich vorher gründlich die Erfolgsaussichten Ihres Falles und bespreche die Risiken mit Ihnen. Eine Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel aber die entstehenden Verfahrenskosten.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war. Bei über einer Sekunde spricht man von einem qualifizierten Verstoß.

Ja, fehlerhafte Eichungen, defekte Messgeräte oder Dokumentationsfehler können zur Einstellung des Verfahrens führen. Ich prüfe alle technischen Aspekte gründlich.

Nach der telefonischen Erstberatung senden Sie mir die Unterlagen zu oder übersenden mir einfach direkt über das Kontaktformular alle relevanten Unterlagen. Ich halte Sie über alle Schritte per Post, E-Mail und Telefon auf dem Laufenden.

Ja, auch Radfahrer können bei Rotlichtverstößen zur Kasse gebeten werden. Die Bußgelder sind meist niedriger, aber Punkte sind ebenfalls möglich.

Bezahlen Sie den Bußgeldbescheid nicht vorschnell und machen Sie keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand. Kontaktieren Sie mich zuerst für eine Ersteinschätzung.

Direkt vor Ort

Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:

Volgersweg 58
30175 Hannover

(Die Kanzlei befindet sich im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover.)

info@as-strafverteidigung.de

+49 (0) 511 51524701

Schreiben Sie mir eine Nachricht

Ich werde mich in Kürze bei Ihnen melden.

Angaben zur Person

Gegen wen richtet sich der Tatvorwurf? Wie sind Sie erreichbar? Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, geben Sie bitte Ihre vollständigen Daten an. Ich nehme für Sie den Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf und stelle die Deckungsanfrage. Sofern und soweit Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, werden die Kosten durch diese übernommen.


Angaben zum Tatvorwurf

Wichtig ist es zu wissen, was für ein Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird (bspw. Geschwindigkeitsverstoß, Rotlicht/Handy am Steuer). Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid, oder bisher nur einen Anhörungsbogen erhalten? Haben Sie selbst bereits Einspruch eingelegt? Anderenfalls übernehme ich dieses Selbstverständlich gerne für Sie (Vorlaufzeit: Zwei Werktage!). Bitte laden Sie an dieser Stelle alle Unterlagen hoch, die Sie zum Tatvorwurf erhalten, oder selbst versendet haben.

WICHTIG: Für die Berechnung der Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid ist das Datum der Zustellung maßgeblich. Dieses ist auf dem gelben Briefumschlag notiert, in welchem sich der Bußgeldbescheid befunden hat. Laden Sie auch diesen bitte hoch.


Ergänzende Informationen?

Sollten Sie weitergehende Informationen zum Fall haben, die Sie mir im Vorfeld zur Kenntnis bringen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit, mir diese im nachfolgenden Formular ebenfalls mitzuteilen.