Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten und zweifeln an dessen Berechtigung? Befürchten Sie Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot?
Als Anwalt für Verkehrsrecht im Bereich von Ordnungswidrigkeiten verstehe ich Ihre Sorgen und Ängste. Ein vermeintlicher Rotlichtverstoß kann schwerwiegende Folgen haben – von hohen Bußgeldern über Punkte im Fahreignungsregister bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis. Dabei sind viele Bescheide fehlerhaft oder anfechtbar.
Ich prüfe jeden Fall gründlich und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Mit meiner Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht und meinem einfühlsamen Beratungsansatz stehe ich Ihnen zur Seite. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht und sorgen dafür, dass Sie nicht mehr bezahlen müssen als nötig.
Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und lassen Sie sich nicht von einem Bußgeldbescheid einschüchtern.
Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid auf Herz und Nieren. Dabei achte ich auf formelle Fehler, Fristen und die Rechtmäßigkeit des Vorwurfs. Viele Bescheide weisen Mängel auf, die eine erfolgreiche Anfechtung ermöglichen. Ich analysiere die Messmethoden der Überwachungsanlagen und überprüfe deren Eichung. Oftmals wurden Rotlichtverstöße aber auch gezielt durch Polizeibeamte beobachtet, sodass sich eine Ahndung auf deren Zeugenaussage stützt und streng zu untersuchen ist - häufig genügen deren Angaben nicht den Vorgaben der Rechtsprechung. Sollten Zweifel an der Richtigkeit bestehen, lege ich fristgerecht Einspruch ein. Meine gründliche Arbeitsweise und Detailkenntnis im Strafrecht und im Verkehrsrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht) hat schon vielen Mandanten geholfen, ungerechtfertigte Strafen und Ahndungen abzuwenden.
Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Ich höre mir Ihr Anliegen an und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall.
Nach Ihrer Mandatserteilung prüfe ich alle Unterlagen gründlich, beantrage Akteneinsicht und entwickle Ihre individuelle Verteidigungsstrategie. Sie werden über jeden Schritt informiert.
Ich setze die erarbeitete Strategie um - sei es durch außergerichtliche Verhandlungen oder Vertretung vor Gericht. Mein Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit der Kanzlei AS-Strafverteidigung bringe ich langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht mit. Seit meiner Kanzleigründung konzentriere ich mich ausschließlich auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Bearbeitung von Regelbrüchen ist mein tägliches Brot.
Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch Empathie, Geduld und Einfühlungsvermögen aus. Ich nehme mir die Zeit, die Ihr Fall benötigt, und erkläre Ihnen alle Schritte verständlich. Bundesweit stehe ich Mandanten zur Verfügung – moderne Kommunikationsmittel ermöglichen eine effektive Betreuung auch über Distanz. Dabei lege ich Wert auf persönlichen Kontakt und individuelle Beratung.
Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und mein Engagement für Ihr Recht.
AS Strafverteidigung | Adrian Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht 32 Google BewertungenGepostet auf E D27/08/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Schmid ist sehr freundlich, nimmt sich Zeit und erklärt alles verständlich. Man fühlt sich bei ihm gut aufgehoben und ernst genommen. 👍🏻Gepostet auf Jon Lopez26/08/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dank der kompetenten Beratung fühlten wir uns stets gut aufgehoben.Gepostet auf DAYAN ALEJANDRO ARIAS OLEA22/08/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Verlässlicher Partner für rechtliche Belange im Geschäftsbereich. Sehr zu empfehlen.Gepostet auf Dino Setiawan11/08/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Zügige Terminvergabe und fachkundige Unterstützung – einfach top!Gepostet auf Damson 2 Live10/08/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Einfühlsam, professionell und immer ansprechbar – wir sind sehr dankbar.Gepostet auf K.08/08/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Schmid ist ein langjähriger Kollege, den ich uneingeschränkt empfehlen kann. Wir haben bereits mehrere Male gemeinsam erfolgreich verteidigt. Souverän, wortgewandt und immer einen passenden Spruch auf den Lippen!Gepostet auf david george02/08/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich fühlte mich ernst genommen und bestens vertreten.Gepostet auf Paula (Lalanez)28/07/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als Student war ich überfordert mit der Situation, aber Herr Schmid hat mir alles verständlich erklärt.Gepostet auf Juan Caris15/07/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Schmid hat mir geholfen, meine Rechte zu verstehen und durchzusetzen.Gepostet auf Amelie schroder07/07/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Als Unternehmer war ich auf eine schnelle und diskrete Lösung angewiesen. Herr Schmid hat dies mit Bravour gemeistert.
Ausschließliche Fokussierung auf Strafrecht: Durch meine Konzentration auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht kenne ich alle aktuellen Entwicklungen und die Rechtsprechung in diesem Bereich.
Persönliche Betreuung: Sie werden ausschließlich von mir als Kanzleiinhaber betreut – keine Weiterleitung an andere Anwälte und Mitarbeiter, wenn es um die Bearbeitung Ihres Falles geht.
Hohe Einstellungsquote: Eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden können erfolgreich angefochten werden.
Verständliche Kommunikation: Komplizierte Rechtsbegriffe erkläre ich Ihnen in einfacher verständlicher Sprache.
Schnelle Terminvergabe: Lange Wartezeiten gibt es bei mir nicht – bei dringenden Fällen reagiere ich unverzüglich.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Anwalt Rotlichtverstoß
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abhängig. Bei einem erfolgreichen Einspruch trägt die Staatskasse die Kosten. Gerne bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten in der Erstberatung. Ich rate jedoch dringend einem jeden Autofahrer an, eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen, um höhere Kosten zu vermeiden.
Ja, denn neben dem Bußgeld drohen oft Punkte und bei wiederholten Verstößen ein Fahrverbot. Außerdem können auch kleine Bußgelder ungerechtfertigt sein. Zumindest wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie diesen Schritt daher immer erwägen.
Sie haben zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit für einen Einspruch. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da sie nicht verlängerbar ist. Bewahren Sie hierfür unbedingt den gelben Briefumschlag auf, auf welchem das Zustellungsdatum notiert ist.
Bei einem erstmaligen qualifizierten Rotlichtverstoß droht in der Regel nur ein einmonatiges Fahrverbot, nicht der komplette Entzug der Fahrerlaubis. Gefährlich wird es bei Wiederholungstätern oder wenn zusätzliche schwere Verkehrsverstöße vorliegen. Dann kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung anzweifeln. Als erfahrener Strafverteidiger kenne ich die Grenzen genau und entwickle Strategien, um Ihren Führerschein zu schützen. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit wir gemeinsam das Schlimmste verhindern können.
Bei einem erfolglosen Einspruch entstehen zusätzliche Gerichtskosten. Deshalb prüfe ich vorher gründlich die Erfolgsaussichten Ihres Falles und bespreche die Risiken mit Ihnen. Eine Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel aber die entstehenden Verfahrenskosten.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war. Bei über einer Sekunde spricht man von einem qualifizierten Verstoß.
Ja, fehlerhafte Eichungen, defekte Messgeräte oder Dokumentationsfehler können zur Einstellung des Verfahrens führen. Ich prüfe alle technischen Aspekte gründlich.
Nach der telefonischen Erstberatung senden Sie mir die Unterlagen zu oder übersenden mir einfach direkt über das Kontaktformular alle relevanten Unterlagen. Ich halte Sie über alle Schritte per Post, E-Mail und Telefon auf dem Laufenden.
Ja, auch Radfahrer können bei Rotlichtverstößen zur Kasse gebeten werden. Die Bußgelder sind meist niedriger, aber Punkte sind ebenfalls möglich.
Bezahlen Sie den Bußgeldbescheid nicht vorschnell und machen Sie keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand. Kontaktieren Sie mich zuerst für eine Ersteinschätzung.
Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:
Volgersweg 58
30175 Hannover
(Die Kanzlei befindet sich im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover.)
info@as-strafverteidigung.de
+49 (0) 511 51524701
Schreiben Sie mir eine Nachricht
Ich werde mich in Kürze bei Ihnen melden.