Mehrmals geblitzt unter 20 km/h

Das Wichtigste im Überblick

Warum kleine Überschreitungen große Folgen haben können

Viele Autofahrer wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn sie regelmäßig mit geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h geblitzt werden. Die weit verbreitete Annahme, dass solche „Bagatellverstöße“ keine schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen, kann sich jedoch als kostspielige Fehleinschätzung erweisen. Die deutsche Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zeigen deutlich, dass auch wiederholte geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen erhebliche rechtliche Folgen haben können.

Die rechtlichen Konsequenzen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen sind vielschichtig und können von einfachen Verwarnungsgeldern bis hin zu Fahrverboten reichen. Dabei spielt nicht nur die absolute Höhe der jeweiligen Überschreitung eine Rolle, sondern insbesondere die Häufigkeit und Hartnäckigkeit der Verstöße. Das deutsche Verkehrsrecht kennt verschiedene Mechanismen, um wiederholte Regelverstöße zu sanktionieren und verkehrsgefährdende Verhaltensweisen zu unterbinden.

Rechtliche Grundlagen: Das Fundament des Bußgeldverfahrens

Gesetzliche Bestimmungen im Straßenverkehrsrecht

Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen finden sich primär in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). § 3 StVO regelt die zulässigen Geschwindigkeiten im Straßenverkehr und bildet die Grundlage für entsprechende Bußgeldverfahren. Die konkreten Sanktionen sind im Bußgeldkatalog definiert, der regelmäßig aktualisiert wird.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden grundsätzlich als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG geahndet. Dabei unterscheidet das Recht zwischen verschiedenen Kategorien von Verstößen: Verwarnungsgelder für geringfügige Überschreitungen, Bußgelder für mittlere Verstöße und (zusätzlich) Fahrverbote bei schwerwiegenden oder wiederholten Überschreitungen.

Das Punktesystem in Flensburg

Ein zentraler Baustein des deutschen Verkehrsrechts ist das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich als „Punktesystem“ bekannt. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h führen automatisch zu einem Eintrag von einem Punkt im Fahreignungsregister. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Interessant ist jedoch, dass auch Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h indirekte Auswirkungen auf das Punktekonto haben können. Zwar führen sie nicht direkt zu Punkten, jedoch können sie bei der Gesamtbetrachtung des Fahrverhaltens durchaus relevant werden.

Wiederholungstäterregelung und Beharrlichkeit

Das deutsche Verkehrsrecht kennt verschiedene Mechanismen zur Ahndung wiederholter Verstöße. Besonders relevant ist dabei der Begriff der „Beharrlichkeit“. Diese liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz vorheriger Sanktionierung sein regelwidriges Verhalten fortsetzt und dadurch eine besondere Hartnäckigkeit an den Tag legt.

Bei der Bewertung von Beharrlichkeit spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: die zeitlichen Abstände zwischen den Verstößen, die Art der Verstöße, die Höhe der verhängten Sanktionen und das Gesamtverhalten des Betroffenen im Straßenverkehr. Selbst Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h können bei entsprechender Häufung als Indiz für ein beharrliches Verhalten gewertet werden.

Konkrete Folgen wiederholter geringer Geschwindigkeitsüberschreitungen

Stufenweise Sanktionierung nach dem Bußgeldkatalog

Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h zunächst verhältnismäßig milde Sanktionen vor. Diese scheinbar moderaten Sanktionen täuschen jedoch über die möglichen Konsequenzen wiederholter Verstöße hinweg. Denn das deutsche Verkehrsrecht sieht verschiedene Mechanismen vor, um hartnäckige Verkehrssünder stärker zu sanktionieren.

Fahrverbot bei wiederholten Verstößen

Ein besonders einschneidendes Instrument ist das Fahrverbot wegen Beharrlichkeit. Dieses kann auch dann verhängt werden, wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen kein Fahrverbot zur Folge hätten. Maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung des Fahrverhaltens über einen bestimmten Zeitraum.

Die Rechtsprechung hat verschiedene Kriterien entwickelt, wann ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit gerechtfertigt ist. Dabei spielen sowohl die Anzahl als auch die zeitliche Verteilung der Verstöße eine Rolle. Besonders kritisch wird es, wenn innerhalb eines Jahres mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert werden, auch wenn diese jeweils unter 20 km/h liegen.

Auswirkungen auf Versicherungen und Führerscheinstelle

Neben den unmittelbaren bußgeldrechtlichen Konsequenzen können wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auch mittelbare Folgen haben. Viele Kfz-Versicherungen werten das Fahrverhalten ihrer Versicherten aus und können bei auffälligen Verstößen die Prämien erhöhen oder im Schadenfall Regressansprüche geltend machen.

Die Führerscheinstellen beobachten ebenfalls das Fahrverhalten ihrer Fahrzeugführer. Bei auffälligen Verstößen können sie medizinisch-psychologische Untersuchungen anordnen oder andere verkehrserzieherische Maßnahmen ergreifen. Dabei ist zu beachten, dass auch Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h in die Gesamtbetrachtung einfließen können.

Praktische Tipps für Betroffene

Sofortige Maßnahmen nach wiederholten Verstößen

Wenn Sie mehrmals wegen geringer Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt wurden, sollten Sie nicht abwarten, bis sich weitere Verstöße ansammeln. Der erste Schritt sollte eine kritische Überprüfung des eigenen Fahrverhaltens sein. Analysieren Sie Ihre typischen Fahrstrecken und identifizieren Sie Problemstellen, an denen Sie regelmäßig zu schnell fahren.

Dokumentieren Sie alle Bußgeldbescheide sorgfältig und prüfen Sie, ob sich ein Muster erkennen lässt. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei die zeitlichen Abstände zwischen den Verstößen und die betroffenen Streckenabschnitte. Diese Informationen können später für eine rechtliche Bewertung wichtig werden.

Fahrverhalten anpassen und Präventionsmaßnahmen

Die wirksamste Maßnahme gegen weitere Verstöße ist die Anpassung des Fahrverhaltens. Nutzen Sie technische Hilfsmittel wie Tempomat oder Geschwindigkeitswarner, um unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden. Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Fahrten ein, um Zeitdruck als Ursache für zu schnelles Fahren zu eliminieren.

Wenn Sie bemerken, dass Sie an bestimmten Stellen regelmäßig zu schnell fahren, sollten Sie diese Bereiche besonders aufmerksam befahren. Oft handelt es sich um Stellen mit wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzungen oder unübersichtlichen Beschilderungen.

Wann rechtliche Beratung sinnvoll ist

Spätestens wenn sich mehrere Verstöße innerhalb kurzer Zeit ansammeln oder wenn die Behörden ein Fahrverbot androhen, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Nicht nur ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht, sondern auch ein im Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten verschiedener Verteidigungsstrategien bewerten und Sie über mögliche Konsequenzen aufklären.

Besonders wichtig wird rechtlicher Beistand, wenn die Führerscheinstelle medizinisch-psychologische Untersuchungen anordnet oder andere verkehrserzieherische Maßnahmen ergreift. In solchen Fällen können bereits im Vorfeld wichtige Weichenstellungen erfolgen, die das weitere Verfahren maßgeblich beeinflussen.

Checkliste: Handlungsempfehlungen bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sofortmaßnahmen

  • Alle Bußgeldbescheide sammeln und chronologisch ordnen
  • Fahrverhalten kritisch überprüfen und anpassen
  • Problemstellen identifizieren und besonders aufmerksam befahren
  • Technische Hilfsmittel wie Tempomat nutzen
  • Ausreichend Zeit für Fahrten einplanen

Dokumentation und Analyse

  • Zeitliche Abstände zwischen Verstößen dokumentieren
  • Betroffene Streckenabschnitte und Messstellen notieren
  • Mögliche Ursachen für wiederholte Verstöße analysieren
  • Eigenes Fahrverhalten ehrlich bewerten

Rechtliche Schritte

  • Bei Häufung von Verstößen rechtliche Beratung einholen
  • Bußgeldbescheide auf formelle und materielle Richtigkeit prüfen lassen
  • Verteidigungsstrategien entwickeln und bewerten
  • Bei drohenden Fahrverboten frühzeitig reagieren

Präventive Maßnahmen

  • Regelmäßige Überprüfung der Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Bewusste Fahrweise entwickeln und trainieren
  • Bei beruflicher Nutzung arbeitsrechtliche Aspekte beachten
  • Versicherungsrechtliche Konsequenzen im Blick behalten

Auch kleine Verstöße ernst nehmen

Die Annahme, dass geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h keine ernsten rechtlichen Konsequenzen haben können, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Trugschluss. Das deutsche Verkehrsrecht kennt verschiedene Mechanismen, um wiederholte Verstöße zu sanktionieren, auch wenn diese einzeln betrachtet nur geringfügig erscheinen.

Entscheidend ist dabei nicht nur die absolute Höhe der jeweiligen Überschreitung, sondern vielmehr die Gesamtbetrachtung des Fahrverhaltens über einen längeren Zeitraum. Wer wiederholt mit geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällt, riskiert verschärfte Sanktionen bis hin zu Fahrverboten.

Die beste Strategie ist daher die Prävention: Durch bewusstes Fahrverhalten, technische Hilfsmittel und ausreichende Zeitplanung lassen sich die meisten unbeabsichtigten Geschwindigkeitsüberschreitungen vermeiden. Sollten sich dennoch Verstöße ansammeln, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung ratsam, um mögliche Konsequenzen zu minimieren und geeignete Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Bei komplexeren rechtlichen Fragen oder drohenden Fahrverboten sollten Sie nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine kompetente Verteidigung kann oft noch Wege finden, um schwerwiegende Konsequenzen abzuwenden oder zu mildern.

Häufig gestellte Fragen

Ja, bei beharrlichen Verstößen kann auch bei geringen Einzelüberschreitungen ein Fahrverbot verhängt werden. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung des Fahrverhaltens und die Häufigkeit der Verstöße.

Es gibt keine feste Anzahl. Die Bewertung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der zeitlichen Abstände, der konkreten Überschreitungen und des Gesamtverhaltens.

Nein, direkte Punkte gibt es erst ab 21 km/h. Allerdings können auch kleinere Verstöße bei der Gesamtbetrachtung der Fahreignung berücksichtigt werden.

Ja, Einsprüche sind grundsätzlich möglich. Die Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Umständen des Falls ab, etwa Messfehlern oder formellen Mängeln.

Die zeitlichen Abstände sind sehr wichtig für die Bewertung der Beharrlichkeit. Verstöße in kurzen Abständen werden kritischer bewertet als vereinzelte Verstöße über längere Zeiträume.

Eine MPU wird in der Regel erst bei schwerwiegenden Verstößen oder besonderen Umständen angeordnet. Bei reinen Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h ist dies eher unwahrscheinlich.

Viele Versicherungen bewerten das Fahrverhalten ihrer Versicherten. Häufige Verstöße können zu Prämienerhöhungen oder anderen Konsequenzen führen.

Bei Dienstfahrten können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn das Fahrverhalten als Pflichtverletzung gewertet wird. Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

Ja, für Fahranfänger gelten strengere Maßstäbe. Bereits bei geringeren Verstößen (zwei sogenannte “B-Verstöße” ersetzen einen “A-Verstoß”) können verkehrserzieherische Maßnahmen und/oder eine Verlängerung der Probezeit angeordnet werden.

Ich selbst verteidige nur gegen die Verstöße selbst (= Bußgeldbescheide) im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Sollten Sie hier die Verteidigung versäumt haben, benötigen Sie für die Folgen nicht mehr angreifbarer Verstöße (Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU etc.) einen entsprechenden Verkehrsrechtler, der versucht den im Grunde bereits entstandenen Schaden abzumildern und gegebenenfalls getroffene Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei den Verwaltungsgerichten anzufechten. Deswegen: Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, versäumen Sie auf keinen Fall die Zwei-Wochen-Frist für die Einlegung eines Einspruchs und wenden Sie sich direkt an mich.

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Adrian Schmid

Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht